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Das freie
Sachverständigenbüro besteht seit
1972.
Jede Liegenschaft
hat ihren eigenen Verkehrswert.
Dieser ist in §
194 BauGB (Baugesetzbuch),
in der Wert-V
(Wertermittlungsverordnung) und in
den
Wert-R
(Wertermittlungsrichtlinien) definiert.
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Weshalb werden
Verkehrswertermittlungen
erstellt?
- Entnahme aus
Betriebsvermögen bei
Betriebsaufgabe
- Enteignungs-
und
Entschädigungsbewertung
- Beleihungswertermittlung
für Banken, Sparkassen und
Versicherungen
- Vermögensauseinandersetzung
- in Erb- und
Scheidungsverfahren
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Wir erstellen
Obergutachten und
Kontrollgutachten.
Jedes Gutachten
sollte einer Überprüfung unterzogen
werden. Wir überprüfen diese
Gutachten.
Unser Team besteht
aus
- Betriebswirten,
- Ingenieuren
und
- Juristen.
Unser Büro
arbeitet seit Jahren erfolgreich in dieser
Zusammensetzung.
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Unsere
Auftraggeber sind insbesondere:
- der Private zur
Vorbereitung und Durchsetzung seiner Kauf- bzw.
Verkaufsverhandlungen
- der
Steuerberater bei der Bewertung in Zusammenhang
mit dem Bewertungsgesetz
- der
Immobilienmakler bei der
Marktrecherche
- der
Unternehmens- oder Vermögensberater bei
Renditeuntersuchungen
- der Anwalt bei
Scheidungs- und Erbauseinander-
setzungen
- der Banker bei
Beleihungsverhandlungen
- die
Justiznachlassverwalter bei Erbschafts- und
Vermögensauseinandersetzungen
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