Dipl.-Ing. (FH) Ludwig Morgenstern, Architekt BDB
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Rastatt und Mauer/Heidelberg




Das Sachverständigenbüro

Das freie Sachverständigenbüro besteht seit 1972.

Jede Liegenschaft hat ihren eigenen Verkehrswert.
Dieser ist in § 194 BauGB (Baugesetzbuch), 
in der Wert-V (Wertermittlungsverordnung) und in den 
Wert-R (Wertermittlungsrichtlinien) definiert.

Weshalb werden Verkehrswertermittlungen erstellt?

  • Entnahme aus Betriebsvermögen bei Betriebsaufgabe 
  • Enteignungs- und Entschädigungsbewertung 
  • Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen 
  • Vermögensauseinandersetzung
  • in Erb- und Scheidungsverfahren

Wir erstellen Obergutachten und Kontrollgutachten.

Jedes Gutachten sollte einer Überprüfung unterzogen werden. Wir überprüfen diese Gutachten.

Unser Team besteht aus 

  • Betriebswirten, 
  • Ingenieuren und 
  • Juristen.

Unser Büro arbeitet seit Jahren erfolgreich in dieser Zusammensetzung.

Unsere Auftraggeber sind insbesondere:

  • der Private zur Vorbereitung und Durchsetzung seiner Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen 
  • der Steuerberater bei der Bewertung in Zusammenhang mit dem Bewertungsgesetz 
  • der Immobilienmakler bei der Marktrecherche 
  • der Unternehmens- oder Vermögensberater bei Renditeuntersuchungen 
  • der Anwalt bei Scheidungs- und Erbauseinander- setzungen
  • der Banker bei Beleihungsverhandlungen
  • die Justiznachlassverwalter bei Erbschafts- und Vermögensauseinandersetzungen 



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